Die Stadt Niederkassel bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung an.
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), § 36a Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I) und § 87a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.
Die Stadt Niederkassel hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Dies gilt ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadt Niederkassel und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen, andere Behörden und Institutionen etc.).
Grundsätzlich ist zwischen der nicht rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation und der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation zu unterscheiden.
Nicht rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Für die allgemeine – nicht rechtsverbindliche – elektronische Kommunikation per E-Mail mit der Stadtverwaltung Niederkassel ist folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:
Nicht rechtsverbindliche E-Mails können Sie darüber hinaus auch an alle anderen im Internetauftritt oder zum Beispiel auf Briefköpfen der Stadtverwaltung ausgewiesenen E-Mail-Adressen (…@niederkassel.de) senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail ohne Verschlüsselung unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht.
Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Über das besondere elektronische Behördenpostfach (kurz beBPo) der Stadtverwaltung Niederkassel kann rechtsverbindlich mit der Stadtverwaltung Niederkassel elektronisch kommuniziert werden.
Die Postfachadresse der Stadtverwaltung finden Sie im beBPo-Adressverzeichnis (SAFE-Verzeichnis) unter dem Namen:
Stadt Niederkassel – Fachbereich 1 – IT-Abteilung
Für den Übermittlungsweg des beBPo sind die Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Elektronische Kommunikation per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Ziff. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) versehen sein muss.
Für diese rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail mit der Stadtverwaltung Niederkassel ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Die Liste der aktuell tätigen und damit auf Echtheit und Gültigkeit prüfbaren Zertifizierungsdienste-Anbieter (Trust Center) finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Sofern Sie andere Signaturen als die dort genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt.
Eine De-Mail mit Absenderbestätigung ersetzt nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz (DeMailG) ebenfalls die angeordnete Schriftform. Sie können daher auch per absenderbestätigter De-Mail rechtsverbindlich mit der Stadtverwaltung Niederkassel elektronisch kommunizieren. Die zentrale De-Mail-Adresse lautet:
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Für den Versand einer absenderbestätigten De-Mail müssen Sie sich darüber hinaus an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden.
Hinweis:
Das De-Mail-Verfahren wird zum 31.12.2024 eingestellt. Alle De-Mails welche nach dem 31.12.2024 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Nutzen Sie für die elektronische Kommunikation die gelisteten Alternativen.
Die Stadtverwaltung wird bis auf Weiteres rechtsverbindlich eingegangene elektronische Dokumente per Briefpost beantworten. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten. Nachrichten und Dokumente ohne eine vollständige Absenderangabe entsprechen nicht den Rahmenbedingungen für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Bei der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Niederkassel können derzeit folgende Dateiformate verarbeitet werden:
- PDF und PDF/A
- .txt (Nur-Textformate)
Darüber hinaus können aktuelle Office-Formate ohne ausführbaren, eingebetteten Code/Makros verarbeitet werden wie zum Beispiel:
- .docx (Microsoft Word)
- .xlsx (Microsoft Excel)
- .pptx (Microsoft Power Point)
Eine Bearbeitung anderer Dateiformate kann nicht garantiert werden.
Sie können der Stadtverwaltung Niederkassel an die veröffentlichten E-Mail-Adressen elektronische Nachrichten bis zu einer Größe von 25 MB senden.
Werden bei der Umsetzung von E-Government-Anwendungen/-Projekten abweichende oder weitere Kommunikationsmöglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.
Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie weiterhin auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.