Der Rat der Stadt Niederkassel hat in der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2024 mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen die Ansiedlung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen in Niederkassel auf einer Fläche am Kreisverkehr L269/Spicher Straße vor dem Kieswerk beschlossen. Die Einrichtung soll für Geflüchtete mit einer Gesamtkapazität von 350 Personen eingerichtet werden.
Der gewählte Standort ist das Ergebnis einer intensiven Standortsuche. Es wurden von der Verwaltung insgesamt acht Grundstücke ermittelt, die für die Errichtung einer ZUE in Betracht kamen. Sie wurden alle mit der Bezirksregierung gemeinsam vor Ort geprüft und in einem ausführlichen Dialog bewertet.
Letztlich wurde sich einvernehmlich auf eine Fläche am Kreisverkehr L269/Spicher Straße geeinigt und entsprechende Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen.
Eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern verfolgten die Beratungen und die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt. Aus ihren Reihen wurden im Rahmen der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Fragen gestellt, die Bürgermeister Matthias Großgarten und Beigeordneter Carsten Walbröhl eingehend beantworteten.
Die Errichtung einer ZUE bietet eine Vielzahl von Vorteilen für die Stadt Niederkassel. Insbesondere stellt diese für die Zukunft eine deutliche Entlastung des Haushaltes dar, da in absehbarer Zeit keinen weiteren eigenen Unterbringungsmöglichkeiten in größerem Ausmaß neu bereitgestellt werden müssen. Auch wenn die Forderungen nach einer Begrenzung der Migration nach Deutschland auf landes- bzw. bundespolitischer Ebene aktuell im Gespräch stehen, ist davon auszugehen, dass weiterhin Zuweisungen von Flüchtlingen erfolgen. Selbst bei einem Rückgang der Flüchtlingszahlen um 75 % müssten weiterhin rund 60 Personen untergebracht werden. Die ZUE hingegen wird mit der maximalen Kapazität von 350 Plätzen voll auf die Erfüllungsquote der Stadt angerechnet d. h. die Personen müssen nicht auf Kosten und durch die Stadt selbst untergebracht werden. Vor allem trägt das Land NRW alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung sowie dem Betrieb der Einrichtung (u. a. Betreuungsdienst, Sicherheitsdienst, Verpflegung) anfallen.
Es ist davon auszugehen, dass jährlich je nach Entwicklung der Zahlen bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr an Ausgaben verhindert werden.
Nachdem die Fraktionen des Stadtrates ausführlich ihre Entscheidung begründet haben, wurde sich mehrheitlich für die Errichtung einer ZUE entschieden. Insbesondere beruhte die Entscheidung auf wirtschaftlichen Erwägungen.
In die Entscheidung sind jedoch auch die Sicherheitsbedenken der Bürger und Bürgerinnen eingeflossen. Die Bezirksregierung weist ein umfassendes Sicherheitskonzept vor. Im Rahmen dessen wird ein Sicherheitsdienst 24 Stunden vor Ort sein. In den Räumlichkeiten der Unterkunft, auf dem Gelände aber auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung werden regelmäßige Kontrollgänge durchgeführt, um die innere und äußere Sicherheit sicherzustellen. Ebenfalls wird das Sicherheitskonzept durch das sogenannte Umfeldmanagement ergänzt. Das Umfeldmanagement dient dem persönlichen Kontakt zwischen Bürgerschaft und Bewohnerinnen und Bewohnern und steht als Ansprechpartner für die Sorgen zur Verfügung. An dieser Stelle kann positiv hervorgehoben werden, dass sowohl im Bereich der Eifelstr. als auch auf dem Gelände des ehemaligen Baumarktes an der Karl-Hass-Str. mit Belegungen von bis zu 200 Personen bislang keine nennenswerten sicherheitsrelevanten Probleme aufgetreten sind. Ebenso werden die Bezirksregierung und die Stadtverwaltung in einem regelmäßigen Austausch mit der Polizei und dem Ordnungsamt stehen.
Im weiteren Verlauf werden nun die entsprechenden Verträge mit dem Land NRW bzw. der Bezirksregierung geschlossen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die ZUE im 2. Quartal 2025 in Betrieb gehen wird.
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