Die Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (Öl- und Giftunfälle) können zu erheblichen wasserwirschaftlichen Problemen führen. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und zur Abwehr der sonstigen Gefahr für die Allgemeinheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Öl- und Giftalarm wird ausgelöst, wenn im Stadtgebiet von Niederkassel wassergefährdende Stoffe auf die Erdoberfläche, in die Kanalisation, in den Untergrund oder in ein Gewässer gelangen. Neben den zur Schadensbeseitigung notwendigen Sofort- und Folgemaßnahmen ist alles zu tun, damit in jedem Fall auch mögliche Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 18 Absatz 4 des Landeswassergesetzes unverzüglich dem Ordnungsamt anzuzeigen. Eine Anzeige kann auch gegenüber der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder gegenüber der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 erfolgen. Von hier aus werden dann die weiteren zu beteiligenden Stellen informiert, insbesondere die staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft bzw. die untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises eingeschaltet.
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