Durch das Bildungs- und Teilhabepaket hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen nicht aus finanziellen Gründen von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen als Gemeinschaftsverpflegung, Schülerbeförderung oder Lernförderung ausgeschlossen sein.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen. Es können folgende Einzelleistungen beantragt werden:
Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket können dem Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreises (siehe Anlage – oder Link) entnommen werden. Weitere Informationen halten außerdem der Rhein-Sieg-Kreis sowie das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit.
Für Anspruchsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten, ist das jeweilige Jobcenter für die Antragsbearbeitung zuständig. Für Personenkreise, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zum Kinder-geld beziehen, ist zuständig:
Leitung:
Herr A. Wallraff
Stellvertretung:
Frau S. Block
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
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