Hausnummern

In der Regel wird die Hausnummer von der Bauaufsichtsbehörde mit der jeweiligen Baugenehmigung festgesetzt. Sofern sich die Hausnummer ändert wird die neue Hausnummer ebenfalls von der Stadt festgesetzt.

Die Hausnummer ist entsprechend § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und den Anlagen im Gebiet der Stadt Niederkassel unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Sofern ein Vorgarten vorhanden ist, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, gegebenenfalls separat anzubringen. Bei einer Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von 1 Jahr nicht entfernt werden.

Weitere Informationen

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Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

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