Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung

Die Stadt Niederkassel als Empfänger von Bauleistungen gem. § 48 Abs. 1 EStG verpflichtet, 15% des Bruttorechnungsbetrages als Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Von dieser Verpflichtung zum Steuerabzug bei Bauleistungen kann die Stadt Niederkassel als Leistungsempfänger mittels Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG durch das Unternehmen, welches die Bauleistung ausführt, freigestellt werden.

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Leitung:
Frau H. Schmitz
Stellvertretung:
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Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

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Frau H. Schmitz

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E-Mail: h.schmitz@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-200

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Fachbereichsleitung, Kämmer/in

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