Die Stadt Niederkassel informiert zu den Themen Baumschutzsatzung und Vogelschutz
pexels_zeitungen

Die Stadt Niederkassel informiert zu den Themen Baumschutzsatzung und Vogelschutz

Seit einigen Jahren existiert in Niederkassel eine Baumschutzsatzung. Diese regelt das Fällen und andere Eingriffe in die typische Wuchsform eines Baumes. Sowohl für Fällungen von Bäumen, welche unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen, als auch für bspw. Astabschnitte ist i.d.R. eine Genehmigung durch die Stadt Niederkassel -Umweltamt- erforderlich.

Da in der Zeit zwischen Anfang März und Ende September die Vogelschutzzeit herrscht, in der nur Form- oder Pflegeschnitte bei Gehölzen erlaubt sind, müssen Baumpflege- und Fällarbeiten in den Herbst- und Wintermonaten (Oktober bis Februar) durchgeführt werden.

Wir bitten Sie, Anträge für solche Baumarbeiten frühzeitig und bis spätestens Ende der 5. Kalenderwoche (03.02.2023) beim Umweltamt einzureichen, damit noch ausreichend Zeit für die Bearbeitung bleibt. Da in dieser Zeit erfahrungsgemäß sehr viele Anträge eingehen, kann nur durch einen frühzeitigen Antrag gewährleistet werden, dass diese Anträge auch noch in der erforderlichen Zeit genehmigt werden.

Das Formular, die Baumschutzsatzung, sowie weitere Informationen zum Thema Baumschutzsatzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de .

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Knüver telefonisch unter 02208/9466-813 oder per E-Mail an m.knuever@niederkassel.de gerne zur Verfügung.

Weitere Neuigkeiten