Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht!
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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht!

Alle fünf Jahre werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen neu gewählt. Die Amtszeit der aktuellen Jugendschöffen endet am 31.12.2023, daher findet im Jahr 2023 die Wahl für die nächste Amtsperiode statt.

Die Stadt Niederkassel sucht deshalb interessierte freiwillige Bürgerinnen und Bürger, die das Jugendschöffenamt beim Amtsgericht Siegburg oder beim Landgericht Bonn in der Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31.Dezember 2028 übernehmen möchten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Niederkassel wohnen und am 1.Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sowie deutsche Staatsangehörige sind.

Das Jugendschöffenamt ist ein Ehrenamt. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen fällen gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern Urteile in Jugendstrafprozessen. Juristische Kenntnisse sind für das Jugendschöffenamt nicht erforderlich. Das verantwortungsvolle Amt verlangt jedoch in hohem Maß die Fähigkeit zu Dialog und Kommunikation. Bewerberinnen und Bewerber sollten Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen sowie Vorurteilsfreiheit auch in schwierigen Situationen mitbringen. Auch müssen sie bereit sein, sich mit ihrer wichtigen Rolle im Jugendstrafverfahren auseinanderzusetzen. Eine gute Beherrschung der deutschen Sprache ist Voraussetzung. Erforderlich sind weiterhin Erfahrung in der Jugendarbeit oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen.

Weitere Informationen zum Jugendschöffenamt und zu den Voraussetzungen sind auf der Homepage der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de/jugendschoeffenwahl abrufbar. Dort steht auch das Bewerbungsformular zur Verfügung. Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren und die Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.3.2023 ausschließlich per E-Mail und mit Hilfe des Bewerbungsbogens über das Postfach jugendschoeffenwahl@niederkassel.de an das städtische Jugendamt.

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