Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel mit mobilen EC-Cash-Geräten ausgestattet
KOD3

Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel mit mobilen EC-Cash-Geräten ausgestattet

Wer in Niederkassel eine Ordnungswidrigkeit begeht, kann diese ab sofort auch mit seiner EC-Karte vor Ort begleichen.

Verwarnungsgelder können beim kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel ab sofort auch mittels EC-Karte beglichen werden. Jede Verwarnung zu einer Ordnungswidrigkeit, unabhängig von der Höhe der Verwarnung, kann direkt mit Karte und Eingabe der PIN vor Ort bei den Einsatzkräften beglichen werden. Durch die finanzielle Abwicklung der Verwarnung vor Ort kann das Verfahren sofort abgeschlossen werden. Durch den direkten Abschluss vor Ort entstehen in der Folge keine langwierigen Verwaltungsverfahren sowie keine weiteren Umstände für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt.

Die Verwaltung erhofft sich durch diese Maßnahme, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die direkte Möglichkeit der Begleichung von Ordnungswidrigkeiten für die selbigen sensibilisiert werden und sich zukünftig ordnungsgemäß verhalten.  

Die Einführung der bargeldlosen Zahlungsweise bedeutet eine weitere Verbesserung des Kundenservices im Fachbereich 3 – Bürger-, Ordnungs- und Standesamt. Die neue Bezahlmöglichkeit gilt jedoch nur bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Ordnungsdienstes und nicht im ruhenden Verkehr.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Niederkassel vom 16.12.2021 und der dazugehörige Verwarn- und Bußgeldkatalog sind im Internet unter www.niederkassel.de/ortsrecht zu finden.

Bei weiteren Fragen zu diesem Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Niederkassel unter ordnungsamt@niederkassel.de zur Verfügung.

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