Standsicherheitsprüfung von Grabmalen
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Standsicherheitsprüfung von Grabmalen

Grabsteine können aufgrund ihres hohen Gewichtes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, wenn diese nicht mehr standsicher sind. Vor diesem Hintergrund weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass jeder Nutzungsberechtigte einer Grabstelle verpflichtet ist, ein Grabmal stets standsicher zu halten.

Der Nutzungsberechtigte hat dafür zu sorgen, dass auch sonstige bauliche Anlagen an Grabstätten (z.B. Einfassungen) nicht zur Unfall- und Gefahrenquelle werden (§ 27 der Bestattungs- und Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Niederkassel). Unabhängig von der Kontrollpflicht der Nutzungsberechtigten ist die Friedhofsverwaltung gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) zu einer jährlichen Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf den kommunalen Friedhöfen verpflichtet.

Die Standsicherheitsprüfungen werden ab dem 31.07.2023 durch eine beauftragte Firma in Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitern durchgeführt. Grabmale, die nicht mehr standsicher sind, werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten werden anschließend angeschrieben und aufgefordert, die Grabanlagen wieder fachgerecht befestigen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung ist anschließend ein Nachweis über die durchgeführten Arbeiten und wiederhergestellte Standsicherheit vorzulegen. Akut umsturzgefährdete Grabmale werden unverzüglich umgelegt, sofern sie nicht anderweitig vor Ort gesichert werden können.

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