Bebauungsplan Nr. 171 N
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Bebauungsplan Nr. 171 N

Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan Nr. 171 N

Beschluss und Rechtsgrundlage

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan 171 N gebilligt und den Beschluss gefasst, das Verfahren gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monates zu veröffentlichen sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im gleichen Zeitraum zu beteiligen.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Stadtteils Niederkassel, südlich des bestehenden Gewerbegebiets entlang der Waldstraße.und hat eine Größe von rund 1,32 ha. Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Anlass und Ziele der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung (Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) eines Gewerbegebiets, um eine Erweiterung des bestehenden gewerblich genutzten Betriebsgeländes zu ermöglichen. Da der Flächennutzungsplan der Stadt Niederkassel für das Plangebiet bisher eine Flächennutzung als „Ackerfläche“ darstellt, wird dieser gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in einem Parallelverfahren (61.2. Änderung) geändert und angepasst, damit der Bebauungsplan Nr. 171 N gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf des Bebauungsplanes 171 N mit den zugehörigen Allgemeinen Zielen & Zwecken der Planung wird in der Zeit

vom 02.12.2024 (Montag) bis einschließlich 10.01.2025 (Freitag)

auf der Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.

Dienstzeiten:   vormittags:         montags bis donnerstags    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

freitags                                08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

nachmittags:     donnerstags                        14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Stellungnahmen

Stellungnahmen zu den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Unbeschadet des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung besteht noch im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird noch bekannt gemacht.

Ergänzende Hinweise

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Niederkassel, den den 19.11.2024

Der Bürgermeister

gez. Matthias Großgarten

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