Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan 166 N gebilligt und den Beschluss gefasst, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monates zu veröffentlichen sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im gleichen Zeitraum zu beteiligen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Niederkassel für das Plangebiet bereits eine Gewerbenutzung darstellt, kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.
Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Stellungnahmen
Stellungnahmen zu den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Arten umweltbezogener Informationen
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Hierzu liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, die zugehörige Artenschutzrechtliche Vorprüfung/ASP I sowie umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten (Geotechnisches Gutachten mit einer detaillierten Untersuchung und Analyse des Untergrunds) vor. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Mensch, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Altlasten, Wasser, Luft und Klima sowie das Wirkungsgefüge bzw. die Wechselwirkungen zwischen ihnen sowie Landschaft und biologische Vielfalt, Artenschutz, Schutzgebiete, Landschaftspläne, Gesundheit und Risiken für die Gesundheit (Unfälle und Katastrophen), Bevölkerung, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Emissionen, Immissionen, Erneuerbare Energien, Abfälle und Abwässer, Störfallthematik, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, Eingriffsbewertung (Eingriffe in Natur, Landschaft, Boden) und Kompensation.
Ergänzende Hinweise
Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.