57. Änderung – Teilplan A – des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel
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57. Änderung – Teilplan A – des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel

Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

1.    57. Änderung – Teilplan A – des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel

2.    Bebauungsplan Nr. 140 M

Beschluss und Rechtsgrundlage

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Entwürfe zur 57. Änderung – Teilplan A – des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel sowie zum Bebauungsplan 140 M gebilligt und die Beschlüsse gefasst, beide Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monates zu veröffentlichen sowie im gleichen Zeitraum gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet für beide Verfahren ist identisch, da die Aufstellung der Pläne im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt. Es befindet sich im Stadtteil Mondorf an der Provinzialstraße, unmittelbar an der östlichen Grenze des Hoheitsgebietes der Stadt Niederkassel zum Gewerbegebiet der Stadt Troisdorf am westlichen Rand des Stadtteils Bergheim und hat eine Größe von rund 0,3 ha. Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Anlass und Ziele der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung (Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) bzw. Festsetzung (Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) eines Mischgebietes, um sowohl dem Bedarf und der Nachfrage nach Wohnraum als auch nach Gewerbeflächen Rechnung zu tragen.

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Die Entwürfe der 57. Änderung – Teilplan A – des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 140 M mit den zugehörigen Allgemeinen Zielen & Zwecken der Planung werden in der Zeit

vom 02.12.2024 (Montag) bis einschließlich 10.01.2025 (Freitag)

auf der Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.

Dienstzeiten:

vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Stellungnahmen

Stellungnahmen zu den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und/oder der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Unbeschadet des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung besteht noch im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird noch bekannt gemacht.

Ergänzende Hinweise

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Niederkassel, den 19.11.2024

Der Bürgermeister

gez. Matthias Großgarten

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