66. Änderung des Flächennutzugsplanes im Bereich der Kläranlage der Stadt Niederkassel
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66. Änderung des Flächennutzugsplanes im Bereich der Kläranlage der Stadt Niederkassel

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Niederkassel und umfasst zwei Teilgebiete, die die Erweiterungsflächen für die bestehende Kläranlage im Norden und Süden darstellen. Das nördliche Teilgebiet und das südliche Teilgebiet grenzen sich wie folgt ab. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die die beiden Teilgebiete abgrenzt, wird hingewiesen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung (Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB) einer „Fläche für Ver- oder Entsorgungsanlagen, Zweckbestimmung Kläranlage“ sowie einer „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Erweiterung der Kläranlage zu schaffen.

Beschluss und Rechtsgrundlage

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 den Entwurf der 66. Änderung des Flächennutzugsplanes im Bereich der Kläranlage gebilligt und den Beschluss gefasst, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monates zu veröffentlichen sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im gleichen Zeitraum zu beteiligen.

Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf der 66. Änderung des Flächennutzugsplanes mit der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht, Gutachten und den nach Einschätzung der Stadt Niederkassel wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit

vom 05.05.2025 (Montag) bis einschließlich 06.06.2025 (Freitag)

auf der Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.

Dienstzeiten:   vormittags:         montags bis donnerstags    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

freitags                                 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

nachmittags:     donnerstags                         14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Stellungnahmen

Stellungnahmen zu den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und/oder der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Arten umweltbezogener Informationen

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Hierzu liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, die zugehörige Artenschutzprüfung sowie umweltbezogene Stellungnahmen vor. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Tiere (hier: vor allem Nachtigall und Bluthänfling), Pflanzen, Fläche/Boden/Klima (hier: landschaftspflegerischer Fachbeitrag), Altlasten, Wasser (hier: vor allem Hochwasser und Starkregen), Luft und das Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt, Artenschutz, Schutzgebiete, Landschaftspläne, Mensch, Gesundheit und Risiken für die Gesundheit (Unfälle und Katastrophen), Bevölkerung, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Emissionen, Immissionen, Erneuerbare Energien, Abfälle und Abwässer, Störfallthematik, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, Kompensation, Eingriffsbewertung (Eingriffe in Natur, Landschaft, Boden), Landschaftspläne.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Ergänzende Hinweise

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Niederkassel, den 14.04.2025                                                                    

Der Bürgermeister

gez. Matthias Großgarten

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