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Maßnahmen aufgrund von Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen
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Maßnahmen aufgrund von Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen

Beim Ordnungsamt der Stadt Niederkassel gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Insbesondere auf Gehwegen stellen die nicht beseitigten Hinterlassenschaften ein Ärgernis dar.

Aus diesem Grund verweist das Ordnungsamt auf die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Niederkassel. Danach sind die von Hunden verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen von der den Hund ausführenden Person unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Wer einen Hund ausführt, hat Hundekotbeutel oder ein anderes geeignetes Behältnis zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot in ausreichender Menge mitzuführen. Im Niederkasseler Stadtgebiet verteilt sind Hundekotbeutelspender aufgestellt, an denen die Beutel kostenlos entnommen werden können. Die Beutelspender werden regelmäßig von städtischen Mitarbeitern aufgefüllt. Auch am Empfang im Rathaus können die Beutel abgeholt werden.

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Anleingebot von Hunden hingewiesen. Grundsätzlich sind alle Hunde, unabhängig von der Rasse, auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen angeleint zu führen. Ausnahmen des Anleingebots sind im § 5 Abs. 4 der Ordnungs-behördlichen Verordnung geregelt.

Zudem müssen Hunde gemäß der Hundesteuersatzung außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes eine sichtbar befestigte und gültige Hundesteuermarke tragen. Diese gilt zum einen als Steuernachweis, zum anderen können entlaufene Hunde durch die Hundesteuermarke identifiziert werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel (KOD) überwacht. Insbesondere werden in den nächsten Monaten verstärkt Kontrollen auch bezüglich der Einhaltung der Steuerpflicht durchgeführt. Verstöße werden im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet.

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