Öffentliche Bekanntmachung Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024 (Elternbeitragssatzung)
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Öffentliche Bekanntmachung Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024 (Elternbeitragssatzung)

Art. 1

Die Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024 (Elternbeitragssatzung) wird wie folgt geändert:

  1. Präambel

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV.NRW. S. 564), in Kraft getreten am 02.10.2013, der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712 / SGV Nr. 610), des § 90 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch –Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) vom 10.12.2008 (BGBl. I S. 2403), des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 03.12.2019 (GV NRW S. 877-942) sowie des § 9 Absatz 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2006 (GV.NRW. S. 278), in Kraft getreten am 01.08.2006, in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

  • § 2 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:

„Die Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen. Diese werden gesondert erhoben.

  • Die Anlage 3: Beitragstabelle Offene Ganztagsschule wird wie folgt ergänzt:

Schuljahr 2025/2026

StufeAnrechenbares Einkommen in €Monatlicher OGS Beitrag in €
1Bis 24.0000
2Bis 30.00057
3Bis 36.00081
4Bis 42.00097
5Bis 48.000110
6Bis 54.000122
7Bis 60.000137
8Bis 66.000148
9Bis 72.000163
10Bis 78.000184
11Bis 84.000205
12Bis 90.000220
13Bis 96.000224
14Bis 102.000226
15Bis 108.000228
16Bis 114.000231
17Bis 120.000233
18Ab 120.001235

Art. 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.08.2025 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines halben Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Niederkassel, den 15.04.2025

Matthias Großgarten
Bürgermeister

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