Bebauungsplan Nr. 166 N im Stadtteil Niederkassel
Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Stadtteils Niederkassel und grenzt südlich an die Spicher Straße, westlich an den Ginsterweg und nördlich an die Heinrich-von-Stephan-Straße.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets Niederkassel-Ost und den damit verbundenen Lückenschluss des bisher unbeplanten Areals innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Niederkassel stellt das vorliegende Plangebiet als „gewerblichen Baufläche“ dar.
Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen.
Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 den Beschluss gefasst, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 166 N im Stadtteil Niederkassel einzuleiten. Die Verwaltung wurde durch den Planungs- und Verkehrsausschuss am 05.03.2024 durch Beschlussfassung beauftragt, für den Bebauungsplan
166 N mit der vorliegenden Planung und zugehörigen Zielen und Zwecken der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Entsprechend erfolgt die Auslegung des Bebauungsplans mit den zugehörigen Allgemeinen Zielen und Zwecken in der Zeit
vom 29.04.2024 (Montag) bis einschließlich 07.06.2024 (Freitag).
Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet unter https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, vor Ort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.
Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Diese sollen insbesondere elektronisch (siehe Link zum Stadtplanungsportal) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Unbeschadet des Ergebnisses der Anhörung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird noch bekannt gemacht.
Ergänzende Hinweise
Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.
Niederkassel, den 15.04.2024
Der Bürgermeister
gez. Matthias Großgarten
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de