Öffentliche Zustellung
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Öffentliche Zustellung

nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung

Verfügungen der Stadt Niederkassel, Fachbereich 2 (Finanzen)

  • Betroffene Person/en: Unbekannte Erben nach Helga Gresch, zuletzt wohnhaft Altenberger Str. 33, 53859 Niederkassel-Ranzel, Datum der Verfügungen: 10.01.2023, 10.01.2024 und 31.01.2025, Aktenzeichen 11004480-1000-1

  • Betroffene Person: Frau Sabria Najmalddin Mohammed Mohammed, zuletzt wohnhaft Weiherstraße 9, 51373 Leverkusen, Datum der Verfügung: 31.01.2025, Aktenzeichen: 11074965-1000-1

Der Bescheid liegt zur Abholung durch die betroffene Person oder deren Bevollmächtigte*n während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, Etage 1, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel, bereit.

Die oben genannten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW (VwZG) öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Niederkassel, den 27.03.2025

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Hans

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