nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW.S. 94/SGV NRW. 2010) in der zurzeit gültigen Fassung
Verfügungen der Stadt Niederkassel, Fachbereich 2 (Finanzen)
Der Bescheid liegt zur Abholung durch die betroffene Person oder deren Bevollmächtigte*n während der Dienststunden im Rathaus, Rathausstr. 19, Etage 1, Zimmer 133 oder 134, 53859 Niederkassel, bereit.
Die oben genannten Schriftstücke werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW (VwZG) öffentlich zugestellt. Es gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Niederkassel, den 27.03.2025
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Hans
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de