Jeder Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle ist verpflichtet, ein Grabmal stets standsicher zu halten. Er hat dafür zu sorgen, dass auch sonstige bauliche Anlagen an Grabstätten (z.B. Einfassungen) nicht zur Unfall- und Gefahrenquelle werden (§ 27 der Bestattungs- und Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Niederkassel). Unabhängig von der Kontrollpflicht jedes Nutzungsberechtigten ist die Friedhofsverwaltung gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) zu einer jährlichen Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf den kommunalen Friedhöfen verpflichtet.
Die Sicherheitskontrollen werden ab dem 27.07.2022 durch eine beauftragte Firma in Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitern durchgeführt. Grabmale, die nicht mehr standsicher sind, werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten werden anschließend angeschrieben und aufgefordert, die Grabanlagen wieder fachgerecht befestigen zu lassen (und der Friedhofsverwaltung einen Nachweis vorzulegen). Akut umsturzgefährdete Grabmale werden unverzüglich umgelegt.
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