Standsicherheitsprüfung von Grabmalen
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Standsicherheitsprüfung von Grabmalen

Die regelmäßigen Standsicherheitsprüfungen der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen erfolgen in diesem Jahr zwischen dem 01.04.2025 und dem 03.04.2025 durch eine beauftragte Firma in Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitern.

Grabsteine können aufgrund ihres hohen Gewichtes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, wenn sie nicht mehr standsicher sind. Vor diesem Hintergrund weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass jeder Nutzungsberechtigte einer Grabstelle verpflichtet ist, ein Grabmal stets standsicher zu halten.

Der Nutzungsberechtigte hat dafür zu sorgen, dass auch sonstige bauliche Anlagen an Grabstätten (z.B. Einfassungen) nicht zur Unfall- und Gefahrenquelle werden (§ 27 der Bestattungs- und Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Niederkassel). Unabhängig von der Kontrollpflicht der Nutzungsberechtigten ist die Friedhofsverwaltung gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) zu einer jährlichen Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf den kommunalen Friedhöfen verpflichtet.

Grabmale, die nicht mehr standsicher sind, werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten werden anschließend angeschrieben und aufgefordert, die Grabanlagen wieder fachgerecht befestigen zu lassen. Um die Sicherheit der Besucher auf den städtischen Friedhöfen weiterhin gewährleisten zu können, werden akut umsturzgefährdete Grabmale unverzüglich umgelegt, sofern sie nicht anderweitig vor Ort gesichert werden können.

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