Bürgerinformation zur Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge

Bürgerinformation zur Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge

Bürgerinformation zur Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge

Am Mittwoch, den 18.09.2024 nahmen rund 200 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter auch viele Ratsmitglieder, an der Informationsveranstaltung in der Aula der Alfred-Delp-Realschule über den möglichen Bau einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) teil, die auf einer Fläche am Kreisverkehr L269/Spicher Straße vor dem Kieswerk angedacht ist.

Bereits seit mehreren Monaten beschäftigt sich die Verwaltung im Auftrag der Stadtrates mit der Frage, ob eine ZUE angesichts der angespannten Haushaltssituation ein Baustein bei der Flüchtlingsunterbringung sein könnte. In einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge werden Flüchtlinge temporär untergebracht, bis sie auf Städte und Gemeinden verteilt werden. Die Kosten der Einrichtung trägt vollständig das Land. Die dort untergebrachten Flüchtlinge werden Niederkassel aber vollständig angerechnet, d. h. die Personen müssen nicht auf Kosten und durch die Stadt selbst untergebracht werden. Die Stadt erhofft sich so die Verhinderung zukünftiger Ausgaben von bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Köln informierte die Stadtverwaltung über die Möglichkeit der Landesunterkunft für Geflüchtete und stellte das Konzept vor. Nach dem Vortrag der Bezirksregierung über die Notwendigkeit  und Organisation der Zentralen Unterbringungseinrichtung wurden Fragen aus dem Publikum u. a. zur Sicherheit, zu den Kosten oder zur Betreuung innerhalb der Unterkunft beantwortet.

Bürgermeister Matthias Großgarten sagt dazu: „Wir sind, trotz Haushaltssicherung, zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet. Die Unterbringung in einer ZUE würde auf jeden Fall eine deutliche Entlastung des Haushaltes darstellen. Der große Vorteil einer ZUE besteht darin, dass die Unterkunft sowie eine 24-Stunden-Betreuung seitens des Landes sichergestellt wird und die Stadt somit keine finanziellen und personellen Ressourcen einsetzen muss. Zudem gibt es in der ZUE eine Kinderbetreuung sowie ein schulnahes Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche. Ich verstehe, dass es Bedenken seitens der Bevölkerung gibt. Die Bezirksregierung weißt meiner Meinung nach ein gutes Gesamtkonzept aus Integrationsmaßnahmen und Sicherheit auf, welches alle Interessen und Akteure berücksichtigt. Nun liegt die Entscheidung beim Stadtrat.“.

In der Ratssitzung am 26.09.2024 wird der Rat darüber beschließen, ob das ausgewählte Grundstück an das Land NRW zum Zwecke der Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für maximal 350 Personen verpachtet werden soll.

Die Bezirksregierung steht für Fragen und Anregungen unter info.anwohner@brk.nrw.de zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Stadtverwaltung finden Sie im Kontaktformular unter niederkassel.de.

Nachstehend finden Sie die Präsentation der Bezirksregierung Köln sowie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über eine ZUE

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FAQ Zentrale Unterbringungseinrichtung

Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung in die Kommune wird zentral gesteuert und ist immer abhängig von der Anzahl der Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen.

Der Stadt Niederkassel wurden 225 schutzsuchende Menschen im Jahr 2022 und 285 schutzsuchende Menschen im Jahr 2023 zugewiesen.

Für deren Unterkunft und Betreuung hat die Stadt zu sorgen. Hinzu kommen erhebliche weitere personelle und finanzielle Leistungen, die von der Stadt zu erbringen wären.

Im Falle der Unterbringung in einer ZUE werden diese Leistungen vollumfänglich vom Land getragen. Außerdem würden die 350 Personen 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden, d. h. 350 Personen müssten zukünftig nicht durch die Stadt untergebracht werden.

Nein – es gibt keine Aufnahmezahl, bei der das städtische Aufnahmesoll endgültig erfüllt wäre. Solange schutzsuchende Menschen in unser Land kommen, solange sind alle Kommunen in Deutschland gleichermaßen zur Aufnahme dieser Geflüchteten verpflichtet – egal, ob Wohnraum vorhanden ist oder nicht.

Aktuell befinden sich in Niederkassel ca. 1100 Flüchtlinge davon ca. 650 in städtischen Unterkünften und (angemieteten) Wohnungen, der Rest – überwiegend Ukrainer und Anerkannte – sind privat untergebracht.

Die Zahl von Menschen mit Fluchthintergrund in Niederkassel ist aber höher, da Flüchtlinge die städtische Betreuung verlassen, z. B. wenn sie in Arbeit kommen oder Bürgergeld beziehen und aus städtischen Unterkünften ausziehen.

U. a. auf diesen Wegen oder durch Wegzug verlassen etwa 100 Personen pro Jahr städtische Unterkünfte. Die jährlichen Neuzuweisungen (225 Personen in 2022, 285 in 2023, Prognose für 2024: rund 300 Personen) übersteigen diese Zahl aktuell allerdings bei weitem.

Stand 31.12.2021 lebten in den städtischen Unterkünften ca. 350 Personen (inkl. Obdachlose).

Die Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt nur Personen, welche sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden und ukrainische Geflüchtete. Menschen, deren Asylantrag bereits positiv oder negativ entschieden wurde und weiterhin in Niederkassel leben, werden in dieser Zahl nicht erfasst.

Auf der öffentlichen Website der Bezirksregierung Arnsberg kann das aktuelle Aufnahmesoll jeder Kommune in NRW eingesehen werden. Für den Stichtag 13.09.2024 findet sich dort eine Aufnahmeverpflichtung der Stadt Niederkassel i. H. v. –46 Asylbewerbern. Diese Zahl bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt mit der Aufnahme weiterer 46 Geflüchteter ihr Aufnahmesoll für 2024 erfüllt hätte.

Die Zuweisung von Geflüchteten erfolgt in der Regel wöchentlich. Die Stadt Niederkassel hat in 2024 zum Stichtag 11.09.2024 bereits rund 140 Geflüchtete zugewiesen bekommen bzw. aufgenommen.

Die Städte und Gemeinden in NRW melden der Bezirksregierung Arnsberg regelmäßig die von ihnen in der Vergangenheit aufgenommenen Flüchtlinge. Anhand dieser Meldungen und mithilfe eines festgelegten Verteilschlüssels wird für jede Stadt und Gemeinde errechnet, wie viele Flüchtlinge sie aktuell aufnehmen muss (= „aktuelle Aufnahmeverpflichtung“ oder sog. „Erfüllungsquote“).

Aus der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg ergab sich z. B. zum Stichtag 12.01.2024 eine Aufnahmeverpflichtung von -42 Asylbewerbern. Würde mit den wöchentlichen Zahlen aus der Verteilstatistik tatsächlich nur die jährliche Verpflichtung einer Kommune dargestellt, wäre Niederkassel seiner Aufnahmeverpflichtung mit inzwischen rund 140 Geflüchteten in 2024 schon überobligatorisch nachgekommen. Das ist aber gerade nicht der Fall: Die aufgeführten Zahlen werden jede Woche aktualisiert, und zwar jedes Mal ausdrücklich unter Berücksichtigung der bereits in den Kommunen aufgenommenen schutzsuchenden Menschen.

Die in den Verteilstatistiken abgebildete Aufnahmeverpflichtung sinkt nämlich nicht, da weiterhin Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen. Damit bleibt Niederkassel dauerhaft verpflichtet, weitere Geflüchtete aufzunehmen. Die ausgewiesene Zahl würde nur dann stagnieren, wenn in Deutschland keine Asylanträge mehr gestellt würden, d. h. keine Geflüchteten mehr über die Grenzen in unser Land kommen würden.

Im Falle der Errichtung einer ZUE würden die dort vorhandenen 350 Plätze dauerhaft auf die Aufnahmeverpflichtung angerechnet und zu einer deutlichen Verbesserung der städtischen Situation führen.

Mit Ausbruch des Ukrainekriegs sah sich im April 2022 die Verwaltung in Ermangelung anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten gezwungen, die Dreifachturnhalle der Realschule Mondorf für den Schul- und Sportbetrieb zu schließen und als Übergangsheim für Flüchtlinge herzurichten. Nach aktuellem Stand sind rund 50 Personen in der Turnhalle untergebracht. Es bestehen noch freie Kapazitäten von 150 Plätzen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich hierbei um eine Notunterkunft handelt, die nicht für eine längere Unterbringung geeignet ist.

In der Folgezeit wurden Maßnahmen getroffen, um weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. U. a. wurde der ehemalige Baumarkt auf dem Gelände der Karl-Hass-Str. 1 angemietet. Die Unterbringungskapazitäten im ehemaligen Baumarkt belaufen sich auf ca. 150 Plätze. Derzeit sind dort ca. 100 Plätze belegt.

Die bereits im Monat April 2023 fertiggestellte Wohncontaineranlage auf dem Grundstück des ehemaligen Baumarktes ist bereits vollständig mit ca. 110 Personen belegt.

Die Stadt Niederkassel ist zur Aufnahme von Geflüchteten verpflichtet. Sofern kein Wohnraum bzw. keine Plätze in den bereits bestehenden Unterkünften vorhanden sind, müssen weitere Kapazitäten geschaffen werden. Notfalls müssten weitere Turnhallen belegt oder weitere Containeranlagen aufgestellt werden.

Ausgehend von durchschnittlich rund 300 schutzsuchenden Menschen, die Niederkassel weiterhin pro Jahr zugewiesen werden, würden der Stadt in den nächsten rund 1,5 Jahren im Rahmen der „normalen“ Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ohnehin weitere 350 geflüchtete Menschen zugeteilt werden.

Sobald sich Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland asylsuchend melden, werden sie auf die Bundesländer verteilt. Das geschieht nicht zufällig, sondern nach Quoten, die jährlich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel (NRW 2024: 21,07592 %) neu ermittelt werden. Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen nach Aufnahmequoten, die nach komplexen Formeln errechnet werden. Die Stadt Niederkassel hat keine Einflussmöglichkeit auf diese Zahl.

Die zentralen Beweggründe, aus denen Menschen gezwungen sind zu fliehen, sind vielfältig: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Lebensgrundlagen. Aufgrund schwerer Menschrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Repressalien sind jedes Jahr Millionen Menschen auf der Flucht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ordnet die Geflüchteten zunächst den einzelnen Bundesländern zu. Alle in NRW ankommenden Flüchtlinge müssen dann zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zentral registriert werden. Anschließend erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge aus der LEA in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). In den EAEs werden die Menschen erkennungsdienstlich erfasst, ärztlich untersucht und medizinisch

versorgt. In der EAE stellen sie ein Asylgesuch beim BAMF. Im Anschluss werden die Flüchtlinge von der Bezirksregierung Arnsberg einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) der jeweiligen Bezirksregierung zugewiesen. Von dort werden die Menschen dann später auf die kommunalen Einrichtungen weiterverteilt, wo sie dann auch langfristig bleiben sollen.

Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) dauert in der Regel nur wenige Tage. Der Aufenthalt in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) beträgt im Regelfall zwischen 6 und 24 Monaten.

Nein – die Fläche bleibt im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft Niederkassel und wird an das Land NRW für die Dauer des Betriebs der ZUE verpachtet. Das Land zahlt hierfür an die Stadtentwicklungsgesellschaft Niederkassel eine jährliche Pacht.

Mit dem Land NRW wird ein Pachtvertrag bzw. eine sog. Kooperationsvereinbarung geschlossen. Hierin wird u. a. auch die Regelung aufgenommen, dass nicht mehr als 350 Personen in einer auf dem Grundstück zu errichtenden ZUE aufgenommen werden dürfen.

Es entscheidet der Rat der Stadt Niederkassel und der Bürgermeister der Stadt Niederkassel.

Für die Betreuung der Menschen in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung werden von der Bezirksregierung Köln Betreuungsdienstleister beauftragt. Hierzu gehören Hilfsorganisationen, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe, der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund oder Unternehmen wie European Homecare. Die Auswahl des Dienstleisters erfolgt im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren. Kriterien hierbei sind u. a. der Preis, das Betreuungskonzept, aber auch Referenzen.

Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr, sodass auch nachts Ansprechpartner und An-sprechpartnerinnen in den Einrichtungen anwesend sind. Dies umfasst sowohl die Sozialbetreuer wie auch den Sicherheitsdienst.

Der Grundbedarf der Flüchtlinge wird in Deutschland nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) geregelt. Danach erhalten Asylbewerber, was sie für das tägliche Leben benötigen. Dies umfasst Sachleistungen als auch finanzielle Mittel. Folgende Grundleistungen sind für Empfänger nach §§ 3, 4 und 6 AsylbLG vorgesehen: Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt (notwendiger Bedarf); Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Taschengeld); Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt; bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die einzelfallabhängig sind.

Sind die Asylbewerber in einer ZUE untergebracht, werden diese Leistungen vom Land NRW übernommen. Bei Asylbewerbern, die unmittelbar einer Kommune zugewiesen sind, müssen die Leistungen von der Kommune selbst erbracht werden.

2.590.000,00 €/Jahr.

Stellt man die mit der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen in den Städten und Gemeinden verbundenen Aufwendungen, z. B.

– die Schaffung, die Einrichtung sowie die laufende Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung von Wohnraum (auch über Containeranlagen),

– die sozialen Transferaufwendungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, hierzu gehört neben der laufenden Hilfe auch die Krankenkosten),

– die Auswirkungen auf die kommunalen Schul- und Kita-Systeme durch die Betreuung der Kinder geflüchteter Menschen sowie

– die Personalkosten in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen (insbesondere im Sozialamt)

den vom Land pro Person und Jahr gezahlten Erstattungen gegenüber, errechnet sich pro geflüchteter Person ein durchschnittlicher Nettoaufwand pro Person und Jahr i. H. v. 7.400,00 €. Bei Ausschöpfung der Gesamtkapazität der ZUE von 350 schutzsuchenden Menschen ergibt sich somit rechnerisch ein durchschnittlicher jährlicher Betrag i. H. v. 2.590.000,00 €, den die Stadt für diese Personen einspart, da der Aufwand für eine kommunale Unterbringung, Betreuung und Versorgung entfällt. Für die Dauer des Kooperationsvertrages von 10 Jahren würde sich somit eine kalkulatorische Ersparnis von rund 26.000.000,00 € ergeben.

Neben einer Sozialbetreuung gibt es eine Kinderbetreuung, ein schulnahes Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche, Erstorientierungskurse für Erwachsene (z. B. zum Leben in Deutschland und zum Asylverfahren), Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen (z. B. Fitnessraum, Fußball, Tischtennis), eine Sanitätsstation, einen Sicherheitsdienst, ein Facility Management und ein sog. Umfeldmanagement. Ferner sind Sozialbetreuer und Ansprechpartner der Bezirksregierung im Außendienst in der ZUE. Benötigen Menschen psychologische Betreuung, kann dies direkt in der ZUE ohne lange Wartezeiten erfolgen. Hilfe bei Anträgen erfolgt ebenfalls durch einen Anbieter innerhalb der ZUE. Des Weiteren werden die in der ZUE wohnenden Menschen dort auch vollständig verpflegt.

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Kontrolle der Dienstleister durch mobile Teams der Bezirksregierung.

Der/die Umfeldmanager/in steht für Fragen rund um die Unterkunft zur Verfügung. Zudem dient das Umfeldmanagment dem persönlichen Kontakt zwischen Bürgerschaft und Bewohnerinnen und Bewohnern. Er/Sie soll gegenseitiges Verständnis fördern, bei Konflikten vermitteln. Des Weiteren übernimmt er/sie auch die Ehrenamtskoordination

Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird in einer ZUE mit einer Belegung von 350 Menschen im Schichtdienst durchgeführt.

Eine Integration in eine bestehende Gemeinschaft erfolgt in einer ZUE nicht, da es sich nur um eine zeitlich befristete Unterbringung handelt. Die eigentliche Integrationsarbeit findet erst nach dem Transfer in die aufnehmende Kommune statt. Die ZUE ist vielmehr ein Ort des Ankommens, der der Orientierung dient.

In Niederkassel sind die geflüchteten Menschen in rund 33 Objekten untergebracht. Aufgrund der hohen Anzahl an Geflüchteten ist die soziale Betreuung und Integration nicht im ausreichenden Umfang realisierbar. Für rund 700 untergebrachte Personen in den Gemeinschaftsunterkünften bzw. angemieteten Wohnungen stehen derzeit drei (teilzeit)beschäftigte Sozialarbeiter/-innen zur Verfügung. Einen Betreuungsschlüssel wie in einer ZUE kann die Stadt nicht vorhalten.

Nein – da in der ZUE die Kinder im Kindergartenalter unmittelbar in entsprechenden Räumlichkeiten betreut werden, muss die Stadt keine weiteren Kita-Plätze zur Verfügung stellen.

Nein – für die Dauer des Aufenthalts in einer ZUE besteht für Kinder und Jugendliche keine Schulpflicht, d.h. es müssen keine weiteren Schulplätze in unseren Schulen zur Verfügung gestellt werden.

In der ZUE findet ein schulnahes Bildungsangebot statt, welches auf den Schulalltag in Deutschland vorbereitet und auch die Alphabetisierung umfasst. Das Bildungsangebot in der ZUE entlastet somit auch die Schulen, die inzwischen durch die umfangreiche Aufnahme von Schulkindern aus Flüchtlingsfamilien sowohl die Kapazitätsgrenzen als auch die Fördermöglichkeiten überschritten haben.

Es ergeben sich keine negativen Aspekte, da bei dem ausgewählten Grundstück keine Stadtentwicklung geplant ist.

Der Gewährleistung der Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften kommt natürlich eine besondere Bedeutung zu. Das ist sowohl dem Land NRW wie auch der Bezirksregierung Köln bewusst und es wird von vorneherein alles darangesetzt, das Konfliktpotential innerhalb der Unterkünfte zu begrenzen.

Die Bezirksregierung kann für die geplante ZUE in Niederkassel auf Sicherheitskonzepte zurückgreifen, die sich an anderen Standorten bewährt haben. Ein Sicherheitsdienst, der im ständigen Austausch mit der städtischen Ordnungsbehörde, DRK und Polizei ist, wird 24 Stunden vor Ort sein. In den Räumlichkeiten der Unterkunft, auf dem Gelände aber auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung werden regelmäßige Kontrollgänge durchgeführt, um die innere und äußere Sicherheit sicherzustellen. Die Besetzung einer Pforte wird Tag und Nacht gewährleistet. Ebenso werden Mitarbeiter des Betreibers rund um die Uhr anwesend sein. Es wird darüber hinaus feste Ansprechpartner des Betreibers der Einrichtung für die Bevölkerung geben, die sich um Probleme jeglicher Art kümmern. Es wird immer jemand vor Ort sein, an den sich die Bevölkerung wenden und Bedenken oder Sorgen vortragen kann.

In der Unterkunft werden alleinstehende Männer, Frauen aber auch Familien mit und ohne Kinder aus unterschiedlichsten Herkunftsländern und Kulturen leben. Das gesamte Flüchtlingsspektrum wird somit abgebildet. In der Unterkunft gibt es für jeglichen Personenkreis unterschiedliche Räumlichkeiten, die sich selbstverständlich auch in der Größe je nach Belegung unterscheiden. Für die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Einrichtung ist der Betreiber zuständig.

Die Auswahl des Sicherheitsdienstes erfolgt im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren. Kriterien hierbei sind u. a. der Preis, Referenzen, mehrsprachiges Personal, interkulturelle Kompetenzen.

Nach aktuellem Stand kommen in Deutschland ca. 40 % alleinstehende Männer an. Der restliche Anteil bezieht sich auf Familien, Alleinerziehende oder Paare.

Die Flüchtlinge kommen aus den unterschiedlichsten Ländern zu uns. Bei den zugangsstärksten Ländern seit 2023 handelt es sich um Ukraine, Syrien, Türkei und Afghanistan.

In den Landesflüchtlingsunterkünften gibt es eine 24-stündige Betreuung an sieben Tagen in der Woche für die Flüchtlinge. Die notwendigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen sind u.a. die Verpflegung, die Hilfestellung bei der Wahrnehmung von behördlichen Terminen, die Bereitstellung von Kleidung, die Reinigung der Unterkünfte und die Durchführung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen. Ferner sind sowohl Wach- und Sicherheitsdienste als auch die soziale Betreuung und die medizinische Versorgung der Asylbewerber zu gewährleisten.

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in Deutschland einreisen, gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Sie werden nicht in den Landesflüchtlingseinrichtungen untergebracht, sondern direkt vom lokal zuständigen Jugendamt in Obhut genommen.

Nein – die Errichtung einer Unterkunft für weniger als 350 Personen ist für das Land und die Bezirksregierung wirtschaftlich und organisatorisch nicht von Interesse. Die meisten Einrichtungen sind größer und im Regelfall für 500 bis 700 Personen ausgelegt.

Es gibt Sozialverbände und gemeinnützige Vereine, die in der Betreuung von Flüchtlingen erfahren sind und die sich regelmäßig auf entsprechende Ausschreibungen bewerben. Dazu gehören unter anderem Caritas, Malteser, Johanniter, EHC oder das Deutsche Rote Kreuz. Es obliegt diesen Trägern, im Falle einer Bewerbung entsprechendes Personal sicherzustellen. Die Kräfte für schulnahe Angebote werden vom Land gestellt.

Geplant ist die Errichtung einer Containeranlage in der Form, dass mehrere Containerriegel auf dem Grundstück platziert werden. Ob es eine ein- oder zweigeschossige Ausführung wird, steht noch nicht fest. Hinzukommen Containeranlagen für den Verwaltungs- und Hausmeisterbereich sowie eine Anlage für den Verpflegungsbereich. Die Anlage wird eingezäunt und verfügt über eine Pforte.

In der Ratssitzung am 26.09.2024 wird der Rat darüber beschließen, ob das ausgewählte Grundstück an das Land NRW zum Zwecke der Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für max. 350 Personen verpachtet werden soll.

Für die Errichtung der Anlage wird zunächst eine Baugenehmigung benötigt. Zudem muss noch das Grundstück erschlossen werden. Die Bezirksregierung rechnet damit, dass eine Inbetriebnahme ggf. im 2.Quartal 2025 möglich ist. Die Laufzeit der Einrichtung wird vertraglich auf 10 Jahre festgeschrieben.

Die Stadt Niederkassel wird trotzdem weitere Flüchtlinge zugeteilt bekommen, die eine Unterkunft und entsprechende Versorgung benötigen. Es ist dann davon auszugehen, dass die Turnhalle in der Eifelstr. 1g weiterhin als Unterkunft dienen muss, bevor weitere Unterbringungskapazitäten in Form von z. B. Containeranlagen geschaffen werden. Außerdem werden zusätzliche Kosten auf die Stadt zukommen, die dann an vielen anderen wichtigen Stellen fehlen werden. Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern für alle Bürger/-innen können nicht ausgeschlossen werden. Der Kollaps von Schulen und Kitas in Bezug auf die aufzunehmenden Kinder wird nicht mehr aufzuhalten sein. Das Problem des fehlenden Wohnraums wird bleiben.

Bürgerschaftliches Engagement ist besonders wertvoll. Die große Unterstützung durch freiwillige Helferinnen und Helfer sowie die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung tragen entscheidend dazu bei, alle Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen und sie bei der Integration zu unterstützen.

Wenn Sie helfen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Integrationsbeauftragten der Stadt Niederkassel Karl Frechen (E-Mail: k.frechen@niederkassel.de, Tel.: 02208/9466-412) oder mit Interkultur Niederkassel (E-Mail: info@interkultur-niederkassel.de) in Verbindung.

Sofern eine ZUE in Niederkassel errichtet wird, können Sie sich bei Interesse für ehrenamtliches Engagement nach Inbetriebnahme der ZUE an das sog. Umfeldmanagement wenden.

Die Stadt Niederkassel hat eine Rechtsanfrage an den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen gerichtet und bei einer Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, jeweils zu der Frage, ob einer Gemeinde rechtliche Möglichkeiten offenstehen, sich gegen die Zuweisung von Flüchtlingen zu wehren. Aktuell ist daher unklar, ob überhaupt geklagt werden kann. Darüber hinaus würde ein solches Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen in der so oder so weitere Flüchtlinge durch die Stadt aufzunehmen wären.

Es ist Aufgabe der Polizei die Sicherheitssituation in Niederkassel fortlaufend zu überwachen. Der Einsatz von Polizeikräften erfolgt auf der Basis polizeilicher Erkenntnisse im Rahmen der Kapazitäten.

In dem Zusammenhang weist die Bezirksregierung darauf hin, dass im Umfeld andere ZUEs keine Erhöhungen der Kriminalstatistik belegt sind.

Die Bezirksregierung Köln steht in einem engen Austausch mit der Polizei. Die Stadt auch die Bezirksregierung haben keinen Einfluss auf die Erhöhung der Polizeikapazitäten, da die Zuständigkeit bei der Kreispolizeibehörde bzw. dem Innenministerium liegt. Sofern es zu Errichtung einer ZUE in Niederkassel kommt, wird die Bezirksregierung Kontakt zum Innenministerium aufnehmen.

Die Unterkunft soll an der Spicher Straße in unmittelbarer Nähe zur Kiesgrube liegen. Aktuell befindet sich dort eine kleine Baumschonung.

Die Kriterien waren die Größe, die örtliche Nähe zu einer ÖPNV-Verbindung und zu Einkaufsmöglichkeiten. Weiterhin sollte die Verpachtung nicht übergeordneten stadtplanerischen Überlegungen im Weg stehen. Im Rahmen einer Projektgruppe, die aus städtischen Mitarbeiter/-innen bestand, wurden insgesamt 8 Grundstücke ermittelt, die für die Errichtung einer ZUE in Betracht kommen. Sie wurden alle mit der Bezirksregierung gemeinsam vor Ort geprüft, in einem ausführlichen Dialog bewertet und teilweise aufgrund hindernder Kriterien ausgeschlossen. Letztlich wurde sich einvernehmlich auf eine Fläche am Kreisverkehr L269/Spicher Straße geeinigt. Stadtplanerisch bestehen gegen diesen Standort keinerlei Bedenken ebenso wird von einer sozialen Verträglichkeit ausgegangen.

Die Verwaltung hat im Vorfeld der ZUE Planungen Kontakt zur Stadt Sankt Augustin aufgenommen. Die von dort aus geschilderten Situationen decken sich mit den Aussagen der Bezirksregierung. Der Betrieb der Einrichtung läuft ohne besondere Vorkommnisse. Eine Erhöhung der Strafdelikte im Umfeld der Einrichtung ist nicht zu verzeichnen.

Die Erfahrungen der Verwaltung mit der recht neuen Unterkunft auf dem alten Mobau Gelände in Ranzel sind unauffällig. Die Lage vor Ort ist ruhig. Der Sicherheitsdienst, der ebenfalls 24 Stunden vor Ort ist, ist lediglich bei kleineren, üblichen internen Streitigkeiten zum Einsatz gekommen.

Diese Anregung aus der Bürgerschaft nimmt die Verwaltung auf und wird eine Umsetzung bis zu einer eventuellen Inbetriebnahme der ZUE prüfen.

Die Verwaltung führt aus, sich mit dieser Frage immer wieder zu beschäftigen. Dankenswerterweise haben viele Niederkasseler und Niederkasselerinnen bereits nach Ausbruch des Ukrainekriegs auf den Aufruf der Stadt Niederkassel reagiert und privaten Wohnraum zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich zeichnet sich allerdings ab, dass die freien Kapazitäten auch hier ausgeschöpft sind. Bei den aktuell leerstehenden Häusern handelt es sich hauptsächlich um Häuser älterer Menschen, die krankheits- oder altersbedingt den Wohnraum nicht mehr nutzen können. Darüber hinaus sind an der Stelle auch häufig ehe- und erbrechtliche Schwierigkeiten zu verzeichnen.

Ob die Dreifachhalle unmittelbar nach Freigabe der ZUE wieder der ursprünglichen Nutzung zugeführt werden kann, wird von der weiteren Flüchtlingsdynamik abhängig sein. Die Verwaltung hat selbstverständlich großes Interesse daran, die Halle freizugeben, kann an der Stelle allerdings keine Versprechungen tätigen. Auch ist nicht absehbar, in welchem Zustand sich der Sporthallenboden nach der Nutzung befindet. Darüber hinaus ist aufgrund des Alters der Halle eine Sanierung in den nächsten Jahren grundsätzlich notwendig.

Die Bezirksregierung ist sehr daran interessiert, dass das in der Einrichtung arbeitende Personal durch Ehrenamtler unterstützt wird. Für diesen Aufgabenbereich gibt es wie bereits oben erwähnt einen ständigen anwesenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterin. Auch wenn die Flüchtlinge nicht dauerhaft in Niederkassel sesshaft bleiben werden, wird es sicherlich viele Schnittstellen zu den bisherigen Angeboten mit den Geflüchteten vor Ort geben. Für jedes ehrenamtliche Angebot, das zur frühzeitigen Integration der geflüchteten Menschen führt, ist die Bezirksregierung dankbar.

Sollte die Inbetriebnahme einer ZUE nicht zustande kommen, muss die Stadt Niederkassel die vom Land zugewiesenen Flüchtlinge wie bisher unterbr

städtischen Unterkünfte in absehbarer Zeit voll sind, muss die Verwaltung aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme neue Gebäude mit entsprechenden Räumlichkeiten schaffen bzw. weitere Turnhallen schließen. Die dadurch entstehenden Ausgaben müssen ebenso wie die damit verbundenen Personalkosten und Sachkosten für die Betreuung und Sicherheit der Flüchtlinge über den städtischen Haushalt abgewickelt werden. Diese Tatsache würde die ohnehin schwierige Haushaltslage weiter belasten.

Sämtliche Kosten die mit der Inbetriebnahme einer ZUE verbunden sind, werden vom Land getragen. Darunter fällt auch die Übernahme der Personal- und Sachkosten für den Betreiber und den Sicherheitsdienstleister. Innerhalb der Einrichtung gibt es eine Sozialstation, in der Mitarbeiter des Betreibers eine medizinische Grundversorgung sicherstellen können. Ebenso wird Personal der Bezirksregierung und des Betreibers ständig vor Ort sein, um beispielsweise Sprachkurse sowie Sport- und Freizeitangebote durchzuführen. Kinder und Jugendliche, die in der Einrichtung leben, unterliegen nicht der Schulpflicht. Auch besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme von Kindern in städtische Kitas. Dieser Tatbestand entlastet das zwischenzeitlich schon überlastete Schul- und Kitasystem der Stadt Niederkassel. Innerhalb der Einrichtung wird die Bezirksregierung die Durchführung ein schulnahes Bildungsangebot einrichten. Zur Durchführung dieser Angebote wird die Bezirksregierung geeignetes Lehrpersonal zur Verfügung stellen. Ein Mitarbeiter des Betreibers wird an der Stelle auch im engen ständigen Kontakt zu den ehrenamtlich tätigen Personen im Stadtgebiet bleiben und ggf. Unterstützungsmaßnahmen in schulischen und sportlichen Bereichen koordinieren.