Europawahl

Informationen zu den Europawahlen

Letzte Wahl: 09.06.2024
Nächste Wahl: 2029
Wahlperiode: Alle 5 Jahre

Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 fand in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmten dann mit ihrer Stimme, welche Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich fünf Jahre.

Im Folgenden können Sie sich zur Europawahl 2024 ausführlich informieren:

Gewählt wird in den – nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs – nun 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zeitraum vom 06.-09. Juni, in Deutschland am 09. Juni 2024 – wie schon bei der letzten Wahl vor fünf Jahren – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In Niederkassel werden ca. 30.000 Personen zur Stimmabgabe bei der Europawahl berechtigt sein.

Was wird gewählt?

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt.

Wer ist wahlberichtigt?

Gemäß § 6 Abs. 1 EuWG ist wahlberechtigt,

  • wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und
  • wer am Wahltag seit mindestens dem 09. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. Welcher Kandidat dann ins Parlament einziehen darf, obliegt alleine der Partei oder Vereinigung und muss im Vorhinein von dieser durch Listen festgelegt werden.

Sie sind Unionsbürger/-in?

Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, sind Sie gemäß § 6 III EuWG wahlberechtigt.

Sie sind Unionsbürger/-in und wollen in Deutschland an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Haben Sie in der Vergangenheit, also seit 1999 als Unionsbürger/-in in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt? Dann werden sie, sofern sie seitdem ununterbrochen Unionsbürger/-in in Deutschland sind, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen keinen erneuten Antrag stellen.

Weitere Informationen zu Unionsbürger/-innen finden Sie hier:

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben außerhalb der EU?

Sofern Sie am Wahltag des 09. Juni 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Europäischen Union leben, sind Sie gemäß § 6 II EuWG i.V.m. § 12 Abs. 2 BWG als Auslandsdeutsche/r wahlberechtigt, sofern Sie:

  • nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
  • oder aus anderen Gründen eine persönlich und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Sie sind Auslandsdeutsche/r und wollen an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

Dies gilt nicht, sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind. Befinden Sie sich während der Europawahl im Ausland, können Sie per Briefwahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Weitere Informationen des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland insbesondere Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl für Auslandsdeutsche finden sie hier:

Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl für Auslandsdeutsche

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben in einem EU-Mitgliedstaat?

Sofern Sie am Wahltag des 09. Juni 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in einem EU-Mitgliedsstaat gemeldet sind, gelten für Sie die Bedingungen eines Unionsbürgers. Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Informationen zur Wahl für Deutsche im Ausland

Ergebnisse der letzten Europawahlen