Informationen zu den Integrationsratswahlen
Letzte Wahl: 13.09.2020
Nächste Wahl: stehts parallel zur Kommunalwahl
Wahlperiode: Alle 5 Jahre
Was wird gewählt?
Bei der Integrationsratswahl werden die Mitglieder des Integrationsrats der Stadt Niederkassel bestimmt.
Wer ist wahlberichtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben hat
- sich seit einem Jahr regelmäßig in Deutschland aufhält
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnsitzen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keinen Wohnsitz außerhalb des Wahlgebiets hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wie wird gewählt?
Jeder Wähler hat eine Stimme für den Bewerber / die Bewerberin:
- für das Amt des Landrats / der Landrätin
- für den Kreistag
- für das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
- für den Stadtrat