Baulast gem. § 85 der Landesbauordnung: Durch Erklärungen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Die Baulastübernahmeerklärung bedarf der Schriftform. Die Eintragung und Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen zu der Leistung erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.
Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
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Kontakt
E-Mail: c.hafer@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-802
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Zuständigkeiten
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