Baulasten

Baulast gem. § 85 der Landesbauordnung: Durch Erklärungen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Die Baulastübernahmeerklärung bedarf der Schriftform. Die Eintragung und Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig.

Weitere Informationen zu der Leistung erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.

Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Frau C. Hafer

Kontakt

E-Mail: c.hafer@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-802

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Baulasten, Teilungsgenehmigungen, Vorkaufsrechte, Straßenwidmungen, Umlegungen

Adresse

Rathaus
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

oder

Postfach 1220
53853 Niederkassel

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