Baumschutz

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Geltungsbereich der städtischen Bebauungspläne schreibt die Baumschutzsatzung der Stadt den Schutz von Bäumen vor. Die darin beschriebenen Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden.

Nicht unter die Baumschutzbestimmungen fallen Obstbäume mit Ausnahme von Wallnussbäumen und Esskastanien sowie Weißbirken und Säulenpappeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahme und Befreiung von der Baumschutzsatzung erteilt werden. Die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung wird schriftlich erteilt. Sie kann mit Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden sein. Es kann eine Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung gefordert werden.

Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Herr M. Knüver

Kontakt

E-Mail: m.knuever@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-813

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Umweltschutz, Baumschutz, Artenschutz, Naturschutz, Abfallbeseitigung, wilder Müll, Fluglärm, Landschaftsplan

Adresse

Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

oder

Postfach 1220
53853 Niederkassel

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