Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Die Rundfunkgebührenbefreiung richtet sich nach der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Diese sieht unterschiedliche Befreiungstatbestände vor. Unter anderem können einkommensschwache Personen (z. B. SGB II-Bezieher/innen) und bestimmte Behindertengruppen ( z. B. Ausweis mit 80% und Merkzeichen RF, Blinde mit Ausweis 60 % ) von der Gebührenpflicht befreit werden.

Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bearbeitet.

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Fachbereich Soziales.

Alternativ können Sie die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht online stellen.

Leitung:
Herr A. Wallraff
Stellvertretung:
Frau S. Block

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

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