Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen usw. werden im Bürgeramt der Stadt Niederkassel vorgenommen. Die Bearbeitung erfolgt sofort. Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (z. B. Heirats- und Geburtsurkunden). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.
Notwendige Unterlagen: Original sowie zu beglaubigende Kopien
Gebühren-Informationen: Unterschriftsbeglaubigungen 1,50 € pro Stück, Beglaubigungen von Kopien 2,00 € pro Stück
Benötigt werden
falls die Kopie eines deutschen Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll. Als Nachweis können Sie beispielsweise das Anforderungsschreiben der Behörde, der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH, der Bank oder der Versicherung vorlegen. Bei ausländischen Anforderungsschreiben benötigen wird zudem eine amtliche Übersetzung durch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher.
Was können Sie bei uns beglaubigen lassen?
Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Einbürgerungsurkunden, Ausweis für Abschlussprüfungen in Gesundheitsfachberufen und Schulzeugnisse.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne bei den Mitarbeiter*innen des Bürgeramtes (02208/9466-333) oder per E-Mail buergeramt@niederkassel.de erfragen.
Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die sie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigen oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.
Besonderheiten bei der Beglaubigung von Urkunden, Ausweisen, Pässen und Zeugnissen
Für Beglaubigungen bzw. Abschriften von Personenstandurkunden, wie Geburts-, Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden, wenden Sie bitte an unser Standesamt.
Die Kontaktdaten (Frau Glosch, Frau Celik) finden Sie unten.
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen können zur beglaubigt werden, wenn ihre Vorlage ausdrücklich verlangt wird. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte denken Sie an den Nachweis der anfordernden Stelle.
Bei Zeugnissen, die nicht in deutscher Sprache verfass sind, kann die Kopie der amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erstellt sein.
Beglaubigungen zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden gebührenfrei von
dem Mitarbeiter des Fachbereiches Soziales (Herr Misiak, Kontaktdaten finden Sie unten) vorgenommen.
Was können wir nicht beglaubigen?
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Testamente, Verfügungen nach dem Tode, Generalvollmachten, Grundstücksangelegenheiten.
In einigen Fällen erfolgt eine Beglaubigung durch das Amtsgericht. Hierunter fallen beispielsweise Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen.
Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Kontakt
E-Mail: standesamt@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-313
Position
Adresse
Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel
Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel
oder
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53853 Niederkassel
Servicezeiten
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Telefon: +49 2208 9466-333
Position
Adresse
Besucheranschrift
Hauptstraße 39,
53859 Niederkassel
Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel
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53853 Niederkassel
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Der Bürgermeister
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