Im unmittelbaren Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, steht der Gewässerschutz. Hierunter versteht man in erster Linie die Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung.
Die Überwachung führt ein eigens für diese Aufgabe verpflichteter Gewässerschutzbeauftragter in Form von Kontrollen in regelmäßigen Abständen durch. Hierbei werden alle genehmigten Ableitungen von Abwässern aus dem öffentlichen Kanalsystem in oberirdische Gewässer in Augenschein genommen und auf mögliche Verschmutzungen hin untersucht.
Als Ergebnis dieser Kontrollen können Falschanschlüsse an den öffentlichen Kanal festgestellt werden, die dann umgehend beseitigt werden.
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Herr U. Nolting
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Frau N. Kitz
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