Die Stadt Niederkassel ist als juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) in ihrer Gesamtheit als auch für einzelne Tätigkeitsbereiche steuerpflichtig. Als jPöR ist sie per Gesetz verpflichtet, Steuern fristgerecht, vierteljährlich und jährlich bei der Finanzverwaltung anzumelden bzw. zu erklären (Steuererklärung) und abzuführen. Grundlage hierfür sind u.a. das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz.
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Niederkassel auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie des in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatzes durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05., 15.08.,15.11.).
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt im Haushaltsjahr 2017 und 2018 450% jeweilige Jahr.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt:
2021 2022
450% 490%
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt im Haushaltsjahr 2017 und 2018 450%.
Leitung:
Frau H. Schmitz
Stellvertretung:
Herr P. Heckmann
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