Beratung und Begleitung, Beurkundung, Beistandschaft
Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind – das Fachteam Beistandschaften im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt: Eine Patchwork-Familie möchte klären, wer wie viel Unterhalt an wen zahlen muss. Ein Kind wechselt seinen Aufenthaltsort von der Mutter zum Vater.
Lebt das Kind dauerhaft bei nur einem Elternteil, ist der andere Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Die Höhe des Unterhaltes für das Kind richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln ermittelt.
Eine Trennung oder Scheidung kann die Eltern emotional sehr aufwühlen. Damit finanzielle Konflikte nicht über das Kind ausgetragen werden, berät das Jugendamt Alleinerziehende in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt.
Wer kann sich beraten lassen?
Wenn Sie zwischen 18 und 20 Jahre alt sind beraten wir Sie zu Ihren Unterhaltsfragen.
Alle Beratungen und Beurkundungen sind kostenfrei! Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.
Leitung:
Frau R. Hartmann
Stellvertretung:
Frau D. Bank
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Kontakt
E-Mail: beistandschaften@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-514
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