Kindesunterhalt

Beratung und Begleitung, Beurkundung, Beistandschaft

Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind – das Fachteam Beistandschaften im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt: Eine Patchwork-Familie möchte klären, wer wie viel Unterhalt an wen zahlen muss. Ein Kind wechselt seinen Aufenthaltsort von der Mutter zum Vater.

Lebt das Kind dauerhaft bei nur einem Elternteil, ist der andere Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Die Höhe des Unterhaltes für das Kind richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln ermittelt.

Eine Trennung oder Scheidung kann die Eltern emotional sehr aufwühlen. Damit finanzielle Konflikte nicht über das Kind ausgetragen werden, berät das Jugendamt Alleinerziehende in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt.

  • Wir berechnen, beurkunden und machen den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegebenenfalls auch gerichtlich geltend.
  • Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Wir beraten und unterstützen den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt).

Wer kann sich beraten lassen?

  • Werdende Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Alleinstehende Elternteile, bei denen das Kind lebt
  • Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre alt sind bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch.

Wenn Sie zwischen 18 und 20 Jahre alt sind beraten wir Sie zu Ihren Unterhaltsfragen.

Alle Beratungen und Beurkundungen sind kostenfrei! Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.

Weitere Informationen

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Leitung:
Frau R. Hartmann
Stellvertretung:
Frau D. Bank

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Frau R. Orth

Kontakt

E-Mail: beistandschaften@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-514

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Beistandschaften und Beurkundung

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