Um jungen Menschen ein Aufwachsen in einer familiären Umgebung zu ermöglichen, die den Heranwachsenden Geborgenheit und das Gefühl verstanden zu werden vermittelt, ist die Stadt Niederkassel bemüht, Pflegeeltern zu finden, die bereit sind, sich dieser Aufgabe zu stellen.
Die Aufnahme eines Kindes in die jeweilige Familie muss gut überlegt und vorbereitet sein. Aus diesem Grund sind Beratungsgespräche mit der/dem zuständigen Mitarbeiterin/Mitarbeiter unerlässlich.
Die Aufnahme eines Pflegekindes in den eigenen Haushalt ist nicht gleichzusetzen mit der Adoption. Während bei der Adoption das Kind als „leibliches Kind“ der aufnehmenden Eltern gilt, soll und kann das Pflegekind wieder in sein ursprüngliches zu Hause zurückkehren, wenn sich dort die familiäre Situation stabilisiert hat.
Damit die Bindung zu den leiblichen Eltern nicht abreißt, werden in der Regel bei Pflegekindern Umgangstermine mit den leiblichen Eltern vereinbart. Das Kind hat dann absprachegemäß die Möglichkeit, seine leiblichen Eltern regelmäßig, entweder stundenweise oder auch über Nacht z.B. an Wochenenden zu sehen.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes in den eigenen Haushalt und die Leistungen des Jugendamtes ergeben sich aus landesgesetzlichen Regelungen über die Zahlung von Pflegegeld und Erziehungsbeiträgen.
Hier können Sie auch Beratungstermine mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vereinbaren, sofern Sie ein Pflegekind in ihre Familie aufnehmen möchten.
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