Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Besondere Anlässe sind z.B. Sportfeste, Karnevalsveranstaltungen etc..
Hierzu reicht ein formloser Antrag, schriftlich oder mündlich.
Haben Sie Fragen zu Gaststättenangelegenheiten? Eröffnen Sie eine Gaststätten oder übernehmen eine bestehende Gaststätte? Wenden Sie sich gerne telefonisch an die unten stehenden Ansprechpersonen.
Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm
Hausanschrift
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53859 Niederkassel
Postanschrift:
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Kontakt
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Telefon: +49 2208 9466-317
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