Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) gegen Unfall versichert.
Daneben gibt es eine zusätzliche Schülerunfallversicherung. Diese bietet über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus Unfallversicherungsleistungen, die es ermöglichen, bestehende Lücken in der finanziellen Absicherung der versicherten Personen zu schließen. Ein Unfall ist sofort der Schulleitung zu melden.
Für Garderobe, Bargeld, Schlüssel, Ausweise, Handys und anderen Wertgegenständen besteht kein Versicherungsschutz. Schäden müssen bis Unterrichtsende vor Verlassen des Schulgrundstücks – auf jeden Fall aber am selben Schultag – der dafür zuständigen Stelle (Lehrer, Schulsekretariat, Hausmeister) gemeldet werden. Die Schadensanzeige erfolgt auf einem dafür vorgesehenen Formular. Entsprechende Nachweise (Anschaffungsrechnung, polizeiliche Anzeigenbestätigung) sind beizufügen.
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