Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Schrägaufzügen, Werbeständen, Plakaten, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkaufsständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, wird als Sondernutzung bezeichnet.
Erlaubnisfreie Sondernutzungen sind beim zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.
Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt, welche gebührenpflichtig ist . Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.
Hierzu ist ein formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag spätestens 10 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung einzureichen.
Näheres kann der Sondernutzungssatzung der Stadt Niederkassel entnommen werden.
Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Kontakt
E-Mail: c.schmidt@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-305
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Postanschrift
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