Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen sich vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.
Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.
Hierzu reicht ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem die Dauer und der Umfang der Baumaßnahme hervorgehen. Bei größeren Baumaßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.
Die Kosten für die beantragte Erlaubnis betragen je nach Verwaltungsaufwand 30,00 € – 175,00 €.
Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm
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Kontakt
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