Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, das ein Grundstückteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücken eingetragen werden soll (Parzellenteilung oder Parzellenvereinigung). Rechtsgrundlage ist § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt. Diese bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung wird erteilt, wenn durch die Teilung keine bauordnungswidrigen Zustände eintreten.
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