Anerkennung, Beurkundung, Feststellung
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet waren beziehungsweise sind, muss die Vaterschaft durch Anerkennung erklärt werden, damit das Standesamt den Vater im Geburtsregister eintragen kann.
Diese Anerkennung durch den Vater des Kindes kann beim Jugendamt oder Standesamt in einer Urkunde erfolgen. Auch bei einem Notar ist die Anerkennung (kostenpflichtig!) möglich. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf noch der urkundlichen Zustimmung der Mutter des Kindes.
Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenfrei; bitte vereinbaren Sie vorab bei uns einen Termin.
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