Vaterschaft

Anerkennung, Beurkundung, Feststellung

  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt des Kindes, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind.
  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.
  • Wir vertreten Ihr Kind im Rahmen einer Beistandschaft vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.

Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet waren beziehungsweise sind, muss die Vaterschaft durch Anerkennung erklärt werden, damit das Standesamt den Vater im Geburtsregister eintragen kann.

Diese Anerkennung durch den Vater des Kindes kann beim Jugendamt oder Standesamt in einer Urkunde erfolgen. Auch bei einem Notar ist die Anerkennung (kostenpflichtig!) möglich. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf noch der urkundlichen Zustimmung der Mutter des Kindes.

Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenfrei; bitte vereinbaren Sie vorab bei uns einen Termin.

Weitere Informationen

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Leitung:
Frau R. Hartmann
Stellvertretung:
Frau D. Bank

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Frau R. Orth

Kontakt

E-Mail: beistandschaften@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-514

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Beistandschaften und Beurkundung

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Karl-Hass-Straße 11,
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Postanschrift
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