Verwarngelder Verkehrsverstöße

Verwarngelder Verkehrsverstöße

Verwarnungsgelder werden von den städtischen Politessen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht gesetzlich festgelegt.

Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhalten Sie dann von der Stadt den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.

Äußern Sie sich nicht zur Sache (Anhörung auf der Rückseite des Bescheids) und zahlen Sie das Verwarngeld nicht fristgerecht (eine Woche nach Erhalt des Bescheids), wird automatisch ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen erlassen. Im Falle eines form- und fristgerechten Einspruchs entscheidet dann bei Abhilfe die Stadtverwaltung, ansonsten das Amtsgericht in Siegburg.

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Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

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