Vorkaufsrecht

Mit dem Vorkaufsrecht tritt die Gemeinde in ein zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag als Käufer ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag. Das Vorkaufsrecht bzw. die Ausübung des Vorkaufsrechtes richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 24 ff. des Baugesetzbuches.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.

Weitere Informationen

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Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Frau C. Hafer

Kontakt

E-Mail: c.hafer@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-802

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Baulasten, Teilungsgenehmigungen, Vorkaufsrechte, Straßenwidmungen, Umlegungen

Adresse

Rathaus
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Postanschrift
Rathausstraße 19,
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oder

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