Übersicht der Ausschreibungen
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber auf geeignete Weise zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
Nach § 20 Abs. 4 VOB/A informieren Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Gemäß § 30 UVgO informiert der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen übersteigt. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.